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Liebe Kooperationspartnerinnen, liebe Kooperationspartner,

es liegt was in der Luft: mit dem meteorologischen Herbstanfang ändert sich nicht nur die Jahreszeit. Mit Ende der Sommerferien beginnt auch wieder der gewohnte Alltagsrhythmus. Wir haben für Sie wissenswertes rund um Neuerungen nach den großen Ferien zusammengestellt:

Bei vielen Ihrer Kunden ist jetzt nach den Ferien die Urlaubskasse leer. Die anstehenden Auszahlungen der Beitragsrückerstattungen für 2024 für KV-Vollversicherte füllen das Portemonnaie wieder.

Seit 01. August haben wir den Antrag A807 im Zuge der neuen elektronischen Beitragsübermittlung (ELStAM) angepasst und informieren jetzt auch Ihre Kunden über die damit einhergehenden Änderungen (Wegfall d. Arbeitgeberbescheinigung).

Und wie Sie das Eintrittsalter angehender Lehrer unter Ihren Kunden im Rahmen der Anwartschaft sichern, erfahren Sie ebenfalls.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen und einen schönen Herbstanfang!
Sie haben noch Fragen?
Wir sind für Sie da.

Ihr Team Kooperationen
Telefonisch und online.
0211 963 25 61 · Kooperationen@ARAG.de

 

Auszahlung der Beitragsrückerstattungen (BRE) für 2024.

 

Im September 2025 zahlt die ARAG die Beitragsrückerstattung (BRE) für das Jahr 2024 aus.

Insgesamt gehen ca. 44.200 Verträge in die Auszahlung.
Die Beitragsrückerstattung (BRE) wird nicht mehr mit Scheck ausbezahlt. Unsere Kunden erhalten ihre Beitragsrückerstattung direkt per Überweisung auf ihr Konto

ELStAM: Digitale Prozesse mit der elektronischen Beitrags-Datenübermittlung

Ab dem Kalenderjahr 2026 wird die Übermittlung der Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung (PKV/PV) ausschließlich digital an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erfolgen.

In diesem Zusammenhang informiert die ARAG Ihre Kunden ab nächster Woche per Anschreiben mit Merkblatt.

Hinweis: Als Arbeitnehmer kann ein Widerspruch der ELStAM Mitteilung zu einem finanziellen Nachteil führen. Das Thema wird im Merkblatt auf der letzten Seite erläutert.
Die Ankündigung der elektronischen Beitrags-Datenübermittlung erfolgte bereits im Juli.

Anwartschaft zum Erhalt des Eintrittsalters

Auch in 2025 bietet die ARAG Ihren Kunden die Möglichkeit, das Eintrittsalter zu sichern.
Wie funktionierts? Schließen Sie noch im „alten“ Jahr für Ihren Kunden die Krankenversicherung in Form der „großen“ Anwartschaft ab.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Zum Erhalt des Eintrittsalters in der Zusatzversicherung muss die Anwartschaft mindestens 3 Monate und in der Vollversicherung mindestens 1 Monat bestehen.
Die Pflegeversicherung ist von dieser Regel ausgeschlossen.