Zum Hauptinhalt Zur Suche Zur Kontaktseite Zur Sitemap

Der Rechtsschutz für den ganzen Verein

Die meisten Vereine finanzieren sich aus den Beiträgen ihrer Mitglieder, Spenden und Sponsorengeldern. Treten plötzlich unerwartet hohe Kosten auf, kann das schnell zu einer finanziellen Schieflage führen. Mit dem ARAG Vereins-Rechtsschutz sichern Sie Ihren Verein gegen das finanzielle Risiko eines Rechtsstreits, und das zu einem überschaubaren Beitrag. Wird zum Beispiel das Vereinsheim durch Randalierer beschädigt, empfehlen wir einen spezialisierten Anwalt, der die Schadenersatzansprüche des Vereins geltend macht – und übernehmen die Kosten für diesen Rechtsstreit.

Der speziell für Vereine entwickelte ARAG Vereins-Rechtsschutz schützt den Verein, dessen gesetzliche Vertreter, Angestellte und Mitglieder, soweit diese im Rahmen der ihnen gemäß der Satzung obliegenden Aufgaben tätig sind.

Vereins-Rechtsschutz umfasst

  • Schadenersatz-Rechtsschutz

  • Arbeits-Rechtsschutz (nur für den Verein)

  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten

  • Sozial-Rechtsschutz vor Gerichten (nur für den Verein)

  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz

  • Straf-Rechtsschutz

  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

 

Wer kann den ARAG Vereins-Rechtsschutz abschließen?

Vereins-Rechtsschutz darf nur eingetragenen Vereinen angeboten werden, die im privaten Bereich ihrer Mitglieder tätig sind und deren Zweck weder auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb noch auf die Vertretung wirtschaftlicher Interessen ihrer Mitglieder gerichtet ist.

Versicherbar sind:

• gesellige Vereine, zum Beispiel Gesangs- und Musikvereine, Schach- und Kegelclubs, Heimat-, Trachten-, Schützen- und Karnevalsvereine;
• Sportvereine, wie zum Beispiel Ballspielvereine, Ruder-, Segel-, Schwimm-, Turn-, Radfahr-, Fecht-, Eissport- und Wintersportvereine, Golf- und Reitclubs, Flugsport- und Motorsportvereine;
• Sanitätsvereine und die Freiwillige Feuerwehr