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Die gute Nachricht: Der aktuelle Rechtsschutz-Tarif und viele weitere Tarife bleiben stabil!
Zahlreiche Tarifgenerationen sind neben den aktuellen Rechtsschutzlösungen von den anstehenden Beitragsanpassungen nicht betroffen.
Zu den Tarifen, die stabil bleiben, zählen:
Auch für die Tarifversionen im Verkehrs-Rechtsschutz Sofort (T2019V4, T2019V5, T2019V6) und Miet-Rechtsschutz Sofort (T2018MRS.5, T2018MRS.6) erfolgt keine Anpassung.
Eine Beitragsanpassung wird es nur in einzelnen Rechtsschutz-Produktgruppen geben. Grundlage hierfür sind die aktuariellen Berechnungen des GDV-Treuhänders und der ARAG. Es werden nur wenige Tarifgruppen in unterschiedlicher Höhe angepasst: