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Zahlreiche Tarifgenerationen sind neben den aktuellen Rechtsschutzlösungen von den anstehenden Beitragsanpassungen nicht betroffen.

Zu den Tarifen, die stabil bleiben, zählen:

  • Tarifversionen 2001 bis 2004
  • Tarifversionen 2010 bis 2026
  • Privat-Rechtsschutz mit Soforthilfe (PRS2022)
  • Gewerbe-Rechtsschutz mit Soforthilfe (GRS2024)

Auch für die Tarifversionen im Verkehrs-Rechtsschutz Sofort (T2019V4, T2019V5, T2019V6) und Miet-Rechtsschutz Sofort (T2018MRS.5, T2018MRS.6) erfolgt keine Anpassung.

Beitragsanpassungen im Überblick

Eine Beitragsanpassung wird es nur in einzelnen Rechtsschutz-Produktgruppen geben. Grundlage hierfür sind die aktuariellen Berechnungen des GDV-Treuhänders und der ARAG. Es werden nur wenige Tarifgruppen in unterschiedlicher Höhe angepasst:

  • Im Verkehrs-Rechtsschutz, im Privat-Rechtsschutz ohne Verkehrsbaustein, im Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz und im Vereins-Rechtsschutz mit und ohne Selbstbeteiligung (SB) ändern sich die Beiträge für einige Tarife.
  • Im Privat-Rechtsschutz mit Verkehrsbaustein und im Landwirtschafts-Rechtsschutz ohne SB erfolgt keine Anpassung, in den Tarifen mit SB kommt es zu Anpassungen.
  • Im Gewerbebereich ohne und mit Selbstbeteiligung werden die Beiträge zwischen 3 % und 5 % angehoben.