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heute möchten wir Sie über die beschlossene Umsetzung der Beitragsanpassungenim Rechtsschutz informieren.
Wir haben nachstehend alle relevanten Informationen für Sie zusammengefasst.
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Wir sind für Sie da.
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Es werden Anpassungen verschiedener Tarifgruppen in unterschiedlicher Höhestattfinden - beginnend mit der Hauptfälligkeit Oktober 2025. Die ersten Info-Briefegehen in Kürze an die Kunden (mit Hauptfälligkeit Oktober) raus.
In den Tarifen mit der GDV-BAK-Klausel wird es in den meisten Anpassungs-Gruppen mit und ohne Selbstbeteiligung zu einer Beitragserhöhung um 5%kommen.
Im Privat-Rechtsschutz ohne Verkehrsbaustein, im Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz und im Vereins-Rechtsschutz werden die Beiträge mit Selbstbeteiligung je nach Tarifversion um 5% oder 10% angepasst.
Auch im Privat-Rechtsschutz mit Verkehrsbaustein und im Landwirtschafts-Rechtsschutz ändern sich die Beiträge ohne und mit Selbstbeteiligung je nach Tarifversion um 5% oder 10%.
Im Gewerbebereich ohne und mit Selbstbeteiligung werden die Beiträge um 5% angehoben.
