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Liebe Kooperationspartnerinnen, liebe Kooperationspartner,

für das kommende BAK-Jahr wird es eine Beitragsanpassung in einzelnen Rechtsschutz-Produktgruppen geben. Grundlage hierfür sind die aktuariellen Berechnungen des GDV-Treuhänders und der ARAG. Alle Details und die Anpassungssätze für das BAK-Jahr 2024/2025 finden Sie in diesem Newsletter.

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Sie haben noch Fragen?
Wir sind für Sie da.
Telefonisch: 0211 963 25 61

Beitragsanpassungen im ARAG Rechtsschutz - alle Informationen im Überblick -

• In den Tarifen mit der GDV-BAK-Klausel wird es in drei der vier Anpassungs-Gruppen mit und ohne Selbstbeteiligung zu einer Beitragserhöhung zwischen 5% und 7,5% kommen.

• Im Privat-Rechtsschutz ohne Verkehrsbaustein, im Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz und im Vereins-Rechtsschutz mit und ohne Selbstbeteiligung erfolgt eine Anhebung der Beiträge um 7,5%.

• Im Privat-Rechtsschutz mit Verkehrsbaustein und im Landwirtschafts-Rechtsschutz werden die Beiträge mit Selbstbeteiligung um 5% angehoben, die Beiträge ohne Selbstbeteiligung ändern sich nicht.

• Im Gewerbebereich mit Selbstbeteiligung werden die Beiträge um 5% angehoben, in den Tarifen ohne Selbstbeteiligung wird keine Erhöhung durchgeführt, in den Tarifen 2005 und 2008 kommt es zu Absenkungen von -4,3% bzw. -5,9%.

Tarife OHNE Beitragsveränderung
Für nicht aufgeführten Tarifjahre gibt es keine Beitragsveränderung.
Das Gleiche gilt auch für die Tarife 2022.3 und 2024.1 sowie für den Gewerbe-Rechtsschutz mit Soforthilfe (GRS 2024).
Ab Januar 2025 gelten für den Rechtsschutz neue Tarife

 
 

Anpassungssätze ab Oktober 2024

 

Anpassungssätze ab Januar 2025

 
 

Gutschein-Aktion: MINEKO - verlängert bis 31.12.2024 -

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