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Die Ausgangssituation

Die Änderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung für 2027 führen voraussichtlich dazu, dass gesetzlich Versicherte künftig einen größeren Teil ihrer Gesundheitskosten selbst tragen müssen.

Gleichzeitig werden einzelne Leistungen eingeschränkt oder nur noch unter bestimmten Voraussetzungen gewährt. Daraus entstehen zusätzliche Absicherungsbedarfe in verschiedenen Versorgungsbereichen.

Zuzahlungen beim Zahnarzt

Seit dem 30. Juli 2026 dürfen homöopathische und anthroposophische Arzneimittel grundsätzlich nicht mehr zulasten der GKV verordnet werden. Krankenkassen können die Kosten noch bis Ende 2026 freiwillig übernehmen. Ab 1. Januar 2027 entfällt auch diese Möglichkeit.
Die Zuschüsse der gesetzlichen Krankenversicherung für Zahnersatz werden reduziert, wodurch die Eigenanteile der Versicherten steigen.

Weitere Mehrkosten ab 01.01.2027

Zuzahlungen für Medikamente, Physiotherapie oder häusliche Krankenpflege sowie bei stationären Behandlungen im Krankenhaus werden deutlich angehoben.

 

Wichtig für das Jahresendgeschäft:

In diesem Jahr sind insgesamt zwei unterschiedliche Jahresarbeitsentgeltgrenzen (JAEG) relevant:

Reguläre JAEG

Aktuell 77.400,00 € Gilt für Versicherungsbeginn* bis zum 31.12.2026 und liegt voraussichtlich im Jahr 2027 bei rund 81.000 €. (offizielle Bekanntgabe steht noch aus)

Wer noch vor der außerordentlichen
Erhöhung der JAEG zum 01.01.2027 von
der GKV in die PKV wechseln möchte, muss
die GKV spätestens zum 30.09.2026
kündigen, um zum 01.12.2026 PKV versichert zu sein. Für diese Kunden gilt
noch die reguläre JAEG. Sollte der Kunde
zum Jahreswechsel von der regulären
JAEG eingeholt werden, kann die Befreiung
von der Versicherungspflicht wie gewohnt
erfolgen.

Außerordentlich erhöhte JAEG

Erhöhung 3.600 €
Gilt für Versicherungsbeginn* ab dem 01.01.2027 und liegt voraussichtlich im Jahr 2027 bei rund 84.600 €.

(offizielle Bekanntgabe steht noch aus)

Kunden, deren PKV-Beginn erst zum
01.01.2027 erfolgt, fallen dagegen unter die
außerordentlich erhöhte JAEG. Wird die
neue Grenze nicht erreicht, ist eine
Befreiung von der Versicherungspflicht
aufgrund der Wechselentscheidung im
Jahr 2026 nicht möglich.
Ausschlaggebend ist die JAEG und das
Einkommen zum Versicherungsbeginn.

*Davon ausgeschlossen sind Anwartschaften. Es muss sich um einen aktiven Versicherungsschutz handeln.

Gesundheitsreform 2027: Für Ihre Kundenkommunikation

An dieser Stelle finden Sie gebündelt alle Informationen - und sie können Sie gleich mit Ihren Kunden teilen. Der Link unten bringt Sie zum Verbrauchertipp auf ARAG.com

Das kommt auf die Verbraucher künftig zu: