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Liebe Kooperationspartnerinnen, liebe Kooperationspartner,

ein ereignisreiches Jahr neigt sich dem Ende zu und wir möchten diesen Momentnutzen, um Ihnen für die vertrauensvolle Zusammenarbeit zu danken.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Lieben eine besinnliche Weihnachtszeit, erholsameFeiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr. 🎄
Für das kommende Jahr 2026 wünschen wir Ihnen viel Erfolg, Gesundheit und vieleneue Chancen.
Wir freuen uns darauf auch im kommenden Jahr weiterhin an Ihrer Seite zu stehenund gemeinsam neue Meilensteine zu erreichen.
Denken Sie an die
Annahmefristen
für Ihre Anträge!
NEU: Tarifauswahl KV gemäß §204 VVG – Jederzeit selbst über unser neues Featuregenerieren.
Zum Jahreswechsel gibt es
neue Rechengrößen in der Sozialversicherung
.
Außerdem wurden wir für den besten Kundenservice in der KategorieKrankenzusatzversicherung ausgezeichnet. 🥇
Sie haben noch Fragen?
Wir sind für Sie da.
Ihr Team Kooperationen
Telefonisch und online.
0211 963 25 61
Kooperationen@ARAG.de

Denken Sie an die Annahmefristen für IhreAnträge!

Folgende Policierungsziele/-fristen sind fürs Jahresendgeschäft geplant:

 
  • Vollversicherung: 22.12.2025

  • Zusatzversicherung: 19.12.2025

Bitte beachten Sie:

Der Termin für die Anträge gilt, die uns an dem jeweiligen Tag bis 11:00 Uhr erreichen.
Bei der Dunkelverarbeitung gilt wie immer, dass der letzte Verarbeitungstag der letzte Arbeitstag des Monats ist.
Je nach Arbeitsvolumen kann es kurzfristig zu Nachjustierungen kommen. Gerne können Sie sich bei Fragen an die Antragsabteilung in München oder an Ihr Team Kooperationen in Düsseldorf wenden.

Am 24.12.2025 und 31.12.2025 arbeitet die ARAG Krankenversicherung nicht!

 

NEU: Tarifauswahl KV gemäß §204 VVG

Der neue Prozess zur Tarifauswahl gemäß §204 VVG steht seit geraumer Zeit auch bei uns für Sie zur Verfügung.

Mit dem neuen Feature über unsere Website wird die Anforderung der Tarifauswahl für die Krankheitskostenvollversicherung automatisiert und Sie sparen Zeit.

Wie funktioniert's? Das erfahren Sie im Artikel.

 

Zum Jahreswechsel gibt es neue Rechengrößen in der Sozialversicherung.

Ab 01.01.2026 gilt eine neue Beitragsbemessungsgrenze von 77.400 €.

Darauf aufbauend verändern sich weitere Werte in der Sozialversicherung, die wir Ihnen übersichtlich zusammengestellt haben.

Wir wurden als Servicechampion ausgezeichnet!

Im Rahmen der Zufriedenheitsbefragung von Service Value und der Tageszeitung "der Welt" wurden die ARAG in der Kategorie Krankenzusatzversicherung ausgezeichnet. Mit einem herausragenden SES von 65,8 Prozent wurden wir mit dem Titel „Service-Champion Nr. 1 der Krankenzusatzversicherer“ ausgezeichnet.
Zusätzlich erhielt die ARAG im Gesamtranking 172 das „Service-Champions Gold“-Siegel, was den exzellenten Service des Unternehmens nochmals unterstreicht.