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Ab November 2025 gelten neue Regelungen für Beamte der Bundespolizei
Abschließender Hinweis:
ab November 2025 entfällt für alle Bundespolizistinnen und Bundespolizisten – unabhängig davon, ob sie bereits im Dienst sind oder neu eingestellt werden – der Anspruch auf stationäre Wahlleistungen über die Heilfürsorge.
Damit entsteht eine neue Versorgungslücke, die wir gemeinsam mit Ihnen schließen können.
Die Chance für Sie:
Bundespolizisten, die sich proaktiv melden, können die entstehende Lücke ab November 2025 über die ARAG schließen.
Folgende leistungsstarke Tarife stehen hierfür zur Verfügung (jeweils mit Gesundheitsprüfung und Wartezeit):
MedKlinik (1- Bett und 2-Bett) sowie umfassender Schutz im Krankenhaus
Tarif 261 - 1- Bettzimmer Chefarztbehandlung und Wahlleistungen
Tarif 262 - 2 - Bettzimmer Chefarztbehandlung und Wahlleistungen
Jetzt aktiv werden:
Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Kundinnen und Kunden frühzeitig anzusprechen. Nähere Informationen finden Sie auf unsere Website: Unsere Krankenzusatzversicherungen
Frühzeitige Beratung ist entscheidend, um Ihren Kunden einen nahtlosen Schutz zu ermöglichen. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass keine Lücken in der Absicherung entstehen.