Montag bis Freitag 8 bis 17 Uhr, oder per E-Mail
0211 963-2561Montag bis Freitag 8 bis 17 Uhr, oder per E-Mail
0211 963-2561heute heißt es Sommer, Sonne, Sonnenschein. Finden Sie nicht auch, dass es die beste Zeit ist mit der Familie oder den Freunden ein Abenteuer zu erleben oder neue Dinge auszuprobieren?
Nicht neu aber aktuell: Heute geht es in unserem Newsletter um zwei Themen, die die Verträge Ihrer Bestandskunden betreffen. Bei unseren Krankentagegeldtarifen KTplus, KT42 und erstmalig auch KTV steht in diesem Jahr die bedingungsgemäße Leistungsanpassung in Form einer Erhöhung des vereinbarten Krankentagegeldes an.
Außerdem haben wir heute unsere bekannten jährlichen Informationen zu den altersbedingten Umstellungen in der Krankenversicherung für Sie dabei.
Ihr Team Kooperationen
Bei unseren Krankentagegeldtarifen KTplus, KT42 und erstmalig auch KTV steht in diesem Jahr die bedingungsgemäße Leistungsanpassung in Form einer Erhöhung des vereinbarten Krankentagegeldes an.
Diese bedingungsgemäße Leistungsanpassung können unsere Kunden selbstverständlich ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne erneute Wartezeiten in Anspruch nehmen.
Für den Fall, dass eine Anpassung des Versicherungsschutzes nicht gewünscht wird, haben unsere betroffenen Versicherten die Möglichkeit, der bedingungsgemäßen Leistungsanpassung binnen eines Monats nach dem Wirksamkeitsdatum zu widersprechen.
Die bedingungsgemäße Leistungsanpassung tritt zum 01.10.2024 in Kraft.
Die für dieses Jahr anstehende Anpassung der Tarife KTplus, KT42 und KTV führen wir mit Wirkung zum 01.10.2024 durch.
Seit dem 07.08.2024 erhalten betroffene Kunden die Information über die anstehende Anpassung ihres Versicherungsschutzes. Die Musteranschreiben sind beigefügt.
Für die Tarife KTplus, KT42 und KTV ergeben sich Anpassungen in Höhe von 10%, des vereinbarten Tagegeldes.
Eine erneute Überprüfung erfolgt turnusgemäß wieder in drei Jahren.
Personen die im Jahr 2025 das 16., das 18. bzw. das 21. Lebensjahr vollenden, sind zum 01.01.2025 von dieser Änderung betroffen.
Die Umstellung erfolgt von:
• Kinder- auf Jungendlichenbeiträge (mit 16 Jahren)
• Jugendlichen- auf Erwachsenenbeiträge (mit 21 Jahren)
Achtung: Für die Pflegetagegeldtarife (PIN, PI, PIfest und PF) erfolgt die Umstellung von Jugendlichen- auf Erwachsenenbeiträge zum 01.01. des Jahres, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird.
Hinweis zu Bearbeitungsvorschlägen:
Sofern Ihre Kunden in 2025 in die entsprechende Alterskategorie fallen, erhalten Sie wie in den Vorjahren entsprechende Bearbeitungsvorschläge mit den Kundendaten und dem neuen Beitrag. Es muss nur die Unterschrift des Versicherungsnehmers eingeholt werden.
Sie können die Unterlagen mit Ihren Daten vervollständigen und bei der Hauptverwaltung einreichen.
Der Vertrag wird in jedem Fall von Kinder- auf Jugendlichenbeitrag bzw. von Jugendlichen- auf Erwachsenenbeitrag umgestellt, eine Provision auf den Mehrbeitrag wird durch die Einreichung der unterschriebenen Erklärung ausgelöst.
Bitte senden Sie den unterschriebenen Bearbeitungsvorschlag bis zum 29.10.2024 an die ARAG Hauptverwaltung in München.
Die bisherigen Beiträge für diesen Personenkreis können dem Bearbeitungsvorschlag entnommen werden. Der gesetzliche Zuschlag, der ab dem 01.01.2025 für Personen, die im Jahr 2025 das 21. Lebensjahr vollenden, auf die Tarife einer Krankheitskosten-Vollversicherung erhoben wird, ist jedoch noch nicht berücksichtigt.
Bitte beachten Sie, dass bei den auf dem Bearbeitungsvorschlag ausgewiesenen Beiträgen eine eventuell im Rahmen der Beitragsanpassung zum 01.01.2025 erfolgende Anpassung des Beitrags noch nicht berücksichtigt ist.
+++ WICHTIG +++
• Die Rückläufer wurden dieses Jahr so angepasst, dass ab sofort eine schnellere Verarbeitung in unseren System erfolgen kann.
• Bitte verzichten Sie daher auf handschriftliche Anmerkungen auf dem Rücklaufformular, da diese ansonsten nicht durch unsere Systeme ausgelesen werden können.
• Aufgrund der Umstellung unseres Provisionssystems (hierzu hatten wir Sie in den vergangenen Wochen separat informiert) haben wir in diesem Jahr den Sonderfall, dass auf dem Bearbeitungsvorschlag die Vermittlernummer steht und auf dem Rücksendeformular die Maktonummer. Bitte auch hier keine handschriftlichen Änderungen vermerken (außer bei abweichendem Betreuer).
• Für die automatische Verarbeitung ist es wichtig, jeden Rückläufer einzeln einzureichen. Bitte Vorgänge nicht gebündelt einreichen.
• Bitte senden Sie den unterschriebenen Rückläufer zum Bearbeitungsvorschlag bis zum 29.10.2024 an die ARAG Hauptverwaltung in München.