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Für Existenzgründer und Selbstständige wird der Tageshöchstsatz erhöht.
Der maximale versicherbare Krankentagegeld-Tagessatz (KT) wird im ersten Jahr der Existenzgründung/Selbstständigkeit von 85 € auf 120 € erhöht
Erhöhung des maximalen Tagessatzes aus allen möglichen Karenzzeiten auf 120,- € im ersten Jahr der Existenzgründung/Selbstständigkeit.
Als Grundlage für den Tagessatz dient das im Antrag angegebene Nettoeinkommen, maximal jedoch ein Tagessatz von 120,- €. Für die Prüfung des Tagessatzes bleibt das im Antrag angegebene Nettoeinkommen maßgeblich. Bei höherem Bedarf ist eine Einzelfallprüfung mit entsprechenden Nachweisen möglich.
Die Begrenzung des maximalen Tagessatzes für Existenzgründer und Selbständige ist nicht in allen Berufsgruppen sinnvoll. Sie entfällt bereits im ersten Jahr der Existenzgründung oder Selbständigkeit, sofern entsprechende Nachweise vorliegen, bei:Die Begrenzung des maximalen Tagessatzes für Existenzgründer und Selbständige ist nicht in allen Berufsgruppen sinnvoll. Sie entfällt bereits im ersten Jahr der Existenzgründung oder Selbständigkeit, sofern entsprechende Nachweise vorliegen, bei: