Für das kommende BAK-Jahr ist eine Beitragsanpassung in einzelnen Rechtsschutz-Produktgruppen durch den Vorstand verabschiedet worden.
Grundlage hierfür sind die aktuariellen Berechnungen des GDV-Treuhänders und der ARAG.
Für die nicht aufgeführten Tarifjahre gibt es keine Beitragsveränderung.
Das Gleiche gilt auch für den aktuellen Tarif 2022.2.
Ab Januar 2024 gelten für den Rechtsschutz neue Tarife, über die wir rechtzeitig informieren werden.
Zusammenfassend sind vor allem Rechtsschutztarife von der Anpassung betroffen, wenn dort das Modul Verkehr beinhaltet ist. Die Anpassungen beginnen in wenigen Fällen ab Oktober 2023, in erster Linie aber mit der nächsten Hauptfälligkeit im Jahr 2024. Die Anpassungssätze betragen in der Regel 5 oder 7,5 %. Im Verkehrs-Rechtsschutz solo wird die BAK allerdings 15 % sein. Unter dem Strich sind somit vor allem jene Tarife betroffen, die im laufenden Jahr mit der nun auslaufenden Beitragsanpassung sogar günstiger wurden.
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