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Sollten Sie mit unseren Leistungen einmal nicht zufrieden sein, bitten wir darum, uns dies mitzuteilen. Bei Eingang Ihrer Beschwerde nehmen wir umgehend Kontakt mit dem zuständigen Fachbereich auf und melden uns mit den für Sie relevanten Informationen schnellstmöglich bei Ihnen.
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Damit wir Ihr Anliegen möglichst schnell und abschließend bearbeiten können, bitten wir Sie, uns nach Möglichkeit folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:
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Falls eine Bearbeitung innerhalb von drei Werktagen nicht möglich ist oder wenn Sie dies wünschen, übermitteln wir Ihnen gerne einen Zwischenbescheid und informieren über die weiteren Bearbeitungsschritte.
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Ja. Neben der direkt an uns gerichteten Kontaktmöglichkeit können Sie sich mit Ihrem Anliegen auch an eine mit den gesetzlichen Anforderungen ausgestattete, außergerichtliche Schlichtungsstelle, den sog. „Ombudsmann“, wenden. Der Ombudsmann vermittelt bei Auseinandersetzungen zwischen dem Kunden und dem Versicherer.
Geht es um eine private Kranken- oder Pflegeversicherung, kontaktieren Sie bitte den
Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung
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Website: www.pkv-ombudsmann.de
Bei Beschwerden zu allen anderen Versicherungsprodukten der ARAG wenden Sie sich bitte an
Versicherungsombudsmann e.V.
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Sollten Sie mit der Entscheidung des Ombudsmanns nicht einverstanden sein, steht Ihnen der Gerichtsweg offen.
Darüber hinaus können Sie sich jederzeit an die für Versicherungsunternehmen zuständige Aufsichtsbehörde wenden:
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