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0211 963-2561Warum Rechtschutz gerade jetzt wichtig ist?
Laut Statistik der GDV ist die Anzahl der telefonischen Erstberatungen im Rechtsschutz dramatisch hochgegangen. Die ARAG bietet als kompetenter Partner die telefonische Erstberatung an und unterstützt damit seine Kunden in rechtlichen Angelegenheiten. Dies gilt auch, wenn der Fall nicht versichert ist!
ARAG Kooperationen, wir sind erfolgreich, wenn Sie es sind!
Das ist für uns mehr als ein Slogan und beweisen das auch jetzt in Krisenzeiten. Wir sind für Sie da, auch jenseits von Versicherung und Co.
Wir unterstützen Sie, schnell und unkompliziert! Montag bis Feitag, in der Zeit von 8 bis 17 Uhr unter:
ARAG Kooperationen
Telefon: 0211 963-2561
Fax: 0211 963-2198
E-Mail: Kooperationen@arag.de
Wir sind für Sie da!
ARAG Kooperationen, wir sind erfolgreich, wenn Sie es sind- das ist für uns mehr als nur ein Slogan. Das wollen wir auch in Krisenzeiten beweisen. An Ihrer Seite und an der Seite Ihrer und unserer Kunden. Aufgrund der aktuellen Situation ist klar, dass einige Ihrer Kunden Unterstützung brauchen, da ihnen ein großer Teil ihres Einkommens oder sogar alle Einkünfte wegbrechen.
Oberstes Ziel ist immer der Erhalt des Versicherungsschutzes, ggf. in modifizierter oder reduzierter Form. Folgende Möglichkeiten können wir Ihnen bis auf Weiteres anbieten:
Lösungsmöglichkeiten | Beispiele |
Sofortige Vertragsreduzierung |
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Risikoausschluss |
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Variation in der Selbstbeteiligung oder Zahlweise |
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Optionen mit vollständiger Beitragsentlastung bis zu maximal 6 Monate |
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Unser Rechtsservice empfiehlt Anwälte, die per Video kontaktlos beraten. Außerdem gibt es Rechtstipps aus vielen Lebens- und Arbeitsbereichen. Hier stellen wir für Sie und Ihre Kunden fortlaufend aktuelle Infos zusammen.
Die verkündete Kontaktsperre verunsichert unsere Kunden. Viele fragen sich ob Sie zu einem Anwalt gehen dürfen oder ob es Alternativen gibt.
Unser ARAG Rechtsservice bietet eine Alternative: Von unseren über 10.000 Anwälten bieten eine Vielzahl auch Rechtsberatung über Video an. Im Bedarfsfall vermittelt unser ARAG Rechtsservice Ihren Kunden einen Anwalt, der ihm auch kontaktlos Rechtsberatung über Skype, Teams, Zoom oder ähnliche Software anbieten kann. Der Kunde braucht für die Kontaktaufnahme lediglich sein Smartphone.
Aufgrund der dynamischen Entwicklung rund um das Coronavirus ergeben sich für viele Menschen Fragen zu wichtigen Dingen des täglichen Lebens - seien es arbeitsrechtliche Fragestellungen, Themen bezüglich anstehender Reisen oder mögliche angeordnete Isolationen.
Auf einer Themenseite haben wir für Ihre ARAG Kunden rechtliche Informationen gesammelt und eine Kunden-Hotline eingerichtet.
Die Ausbreitung des Corona-Virus' hat nach Angaben des Auswärtigen Amtes vielerorts zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und in Einzelfällen zu Einreisesperren geführt. Außerdem hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den internationalen Gesundheitsnotstand ausgerufen.
Was das genau bedeutet und welche Konsequenzen das für Ihre Kunden haben kann, erklären unsere ARAG Experten.
Die gegenwärtigen Umstände zwingen in diesen Tagen viele Menschen zu Vielem und führen dazu, das Hilfestellung in allen Lebensbereichen gefragt ist.
Bei unserem Partner MetaMed führt dies zu einer deutlich erhöhten Nachfrage im Bereich von Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht sowie Testament-Erstellung. Dabei wird häufig auch nachgefragt, ob diese Assistance-Leistungen trotz der gegenwärtigen Verwerfungen auch dann gewährleisten können, wenn die Post oder andere Zustellungsdienste ausfallen sollten.
MetaMed hat sämtliche Schutzmaßnahmen nochmals erhöht und stellt seit Montag, den 23.03.2020 den Prozess komplett zu digital zur Verfügung. Ihren Kunden werden – sofern gewünscht – alle benötigten Unterlagen per verschlüsselter PDF übermittelt. Selbstverständlich kann die Übermittlung auch per Post erfolgen, sofern dies gewünscht wird.
Auch die Bearbeitungszeiten wurden optimiert - innerhalb von 2 Werktagen werden die Dokumente versendet, um optimiert auf die aktuellen Kundenbedürfnisse eingehen zu können. Natürlich wurden auch die Telefonkapazitäten entsprechend erhöht, um dem gegenwärtigen Bedarf gerecht zu werden.
Ihre Kunden können vollkommen kontaktlos und damit sicher die Vorteile der Assistance-Leistung erhalten.
Alles was Sie für den Online-Abschluss im Rechtsschutz brauchen, sind Ihre Orga- und Vermittlernummer und die zugehörige Prüfziffer. Beides finden Sie zum Beispiel auf Ihren Abrechnungsunterlagen. Da sieht das in etwa so aus
Orga-Nummer. 123 / Vermittlernummer: A12345 - 6 (Prüfziffer)
bzw.
Orga-Nummer. 437 / Vermittlernummer: 1481209
Folgende Tipps zur Nutzung haben wir für Sie noch zusammengetragen.
Sie haben noch Fragen? Ihr Serviceteam Kooperationen ist für Sie da! Und ansonsten geht es hier direkt zu all unseren Rechtsschutz Online-Rechnern für Privat- und Gewerbe-Kunden:
Die aktuelle Situation verlangt vielen unserer Mitmenschen große Einbußen ab. Immer mehr Menschen geraten in die Kurzarbeit und selbst eigentlich gesunde Betriebe kämpfen um ihre Existenz. Besonders schwer haben es auch Solo-Selbständige. Die Betroffenen wissen oftmals bereits jetzt nicht mehr, wie sie ihre Fixkosten und ihren Lebensunterhalt bestreiten sollen.
Auch in diesen schwierigen Zeiten wird die ARAG Krankenversicherung Ihren Kunden beistehen. Aufgrund der aktuellen Situation ist klar, dass einige unserer Kunden Unterstützung brauchen, da ihnen ein großer Teil ihres Einkommens (z.B. Kurzarbeit) oder sogar alle Einkünfte (z.B. Betriebsschließungen Gastronomie etc.) wegbrechen.
Im Bedarfsfall wenden Sie sich bitte telefonisch oder per Mail an uns oder die Kolleginnen und Kollegen in München. Gemeinsam finden wir individuelle Lösungen, die zu den Bedürfnissen Ihrer Kunden passen.
Lösungsmöglichkeiten | Hinweise |
Umstellung der Zusatzversicherung in eine kleine oder große Anwartschaft |
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Tarifwechsel in der Krankenvollversicherung |
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Beitragsstundungen von bis zu 6 Monaten in der Voll- und Zusatz-Versicherung sowie Ratenzahlung |
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Die oben dargestellten Informationen haben wir Ihnen auch hier in einem Dokument zum Herunterladen übersichtlich zusammengestellt.
Ab sofort und bis auf Widerruf sind Anträge zur Rechtsschutzversicherung ohne persönliche Unterschrift des Kunden möglich. Einzige Bedingung: Es muss der Vermerk „Fernabsatz“ oder „im Fernabsatz erstellt“ mit auf dem Antrag stehen. Damit brauchen Kunde und Sie nicht mehr persönlich zusammenkommen, sondern können den Antrag auch über elektronische Medien oder andere Wege, die kein persönliches Treffen erforderlich machen, erstellen.
Der sicherste Weg ist der bekannte mit einer persönlichen Unterschrift des Kunden. Verzichten wir nun darauf, besteht ein erhöhtes Risiko, dass der Kunde den Antrag widerruft. Vermutlich werden wir es aber nur selten beobachten, dass der Kunde den Vertrag tatsächlich widerruft oder geändert haben möchte. Die ARAG wird dann aber dem Kundenwunsch nachkommen… bis hin zur Aufhebung des Vertrages. Wollen Sie dieses Risiko vermeiden, dann brauchen wir, wie bekannt, natürlich die persönliche Unterschrift.
In der Krankenversicherung sind die Onlinerechner der ARAG Kooperationen in der Lage, die Unterschriften des Kunden elektronisch im Antragsprozess einzuholen – d.h. Sie müssen auch hier nicht mehr persönlich vor Ort sein. Vermerken Sie dann aber auch hier, dass es sich um einen Antrag per „Fernabsatz“ oder „im Fernabsatz erstellt handelt.
Im beigefügten Video erklären wir Ihnen diesen Weg genauer.
Im Antragsprozess müssen Sie den Onlinerechner von ARAG Kooperationen aufrufen und den Kunden durch die einzelnen Schritte führen. An einer Stelle werden Sie nach der Mobilfunknummer und der E-Mailadresse des Kunden gefragt. Gibt der Kunden Ihnen beides, dann erhält der Antragsteller einen elektronischen Link, der ihn zu einer Anwendung im Internet führt. Dort kann er sich mit dem Zugangscode, den er gleichzeitig an seine Mobilfunknummer gesendet bekam, einloggen. Danach nur noch den Anweisungen auf dem Bildschirm folgen und mit dem Finger auf dem berührungssensiblen/ touchfähigen Endgerät unterschreiben. Den Vorgang abschließen – der Antrag ist schon elektronisch unterschrieben! Abschließend den Antrag nur noch an die ARAG senden.
Wenn Sie oder der Kunde diesen elektronischen Unterschriftsweg in der Krankenversicherung nicht gehen wollen, dann kann der KV-Onlinerechner auch genutzt werden, um einen Antrag per Pdf zu erstellen und/oder diesen auszudrucken. Abschließend kann dieser per Foto z.B. in einer Email bei der ARAG eingereicht werden.
In der Krankenversicherung werden stets persönliche Unterschriften benötigt. Die Vereinfachung besteht aber darin, dass Sie den Antrag mit dem Kunden z.B. telefonisch durchsprechen und erstellen sowie dem Kunden am Ende ein PDF schicken können. Nun kann der Kunde diesen Antrag ausdrucken (gerne nur den Antrag selbst und nicht die angehängten weiteren Informationen) und persönlich unterschreiben. Wir akzeptieren hier als Besonderheit nun auch unterschriebene Anträge, die per Foto – am besten in einer E-Mail zusammengefasst - an uns gesendet werden.
Dank Fernbehandlung, dem Arztgespräch per Video, Chat oder Telefon, erreichen Ihre Kunden einen Arzt immer dort, wo sie gerade sind. Eine Fernbehandlung kann den persönlichen Arztbesuch vor Ort zwar nicht ersetzen, aber ergänzen.
Die ARAG kooperiert mit der TeleClinic
Alles, was Ihre Kunden uns bisher per Post geschickt haben, können sie auch einfach online per App übermitteln - sicher, schnell und komfortabel.
Nachfolgend haben wir einige staatliche Hilfeleistungen aufgeführt. Wir empfehlen Ihnen, sich beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unter
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html
zu informieren. Die Seite wird entsprechend den Entwicklungen aktualisiert und über ggf. neu bereitgestellte Maßnahmen informiert.
Wir sehen es im Rahmen unserer partnerschaftlichen Beziehung für notwendig an, darauf hinzuweisen, dass unserer Meinung nach ein Antrag auf staatliche Soforthilfen, gleich ob seitens der Länder, oder seitens des Bundes gewährt, nicht vorschnell gestellt werden sollte.
Sollten Ihrerseits eventuelle Überlegungen bestehen, bedenken Sie bitte, dass die Hilfen tatsächlich nur dafür gedacht sind, Corona-bedingte Liquiditätsengpässe abzumildern. Dass die Engpässe auf die „Corona-Krise“ zurück zu führen sind, ist im Zweifel (auf Nachfrage der Bewilligungsbehörden) nachzuweisen.
Bei allen Anträgen sollte auch bedacht werden, dass es (wenn auch nicht immer klar ausgesprochen) eine Nachweispflicht des Antragstellers gibt, welche auch 10 Jahre nach Gewährung der Soforthilfen noch greifen kann.
Bitte bedenken Sie ferner, dass Sie an Eides statt versichern, dass Ihre Angaben richtig und vollständig sind. Eine Entschuldigung nach dem Muster: „Ich habe da in der Eile wohl was vergessen“ wird daher eher nicht greifen.
Unser Rat ist daher, sich vor Antragsstellung in Zweifelsfällen immer rechtlichen Rat einzuholen.
Informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Finanzamt oder bei Ihrem Steuerberater! Dort hat man spezifische Tipps für Sie und hilft weiter.
Es haben sich zahlreiche Social Media Gruppen gegründet, in der Betroffene Erfahrungen Teilen und Tipps geben. Bestimmt finden sich auch für Ihre Region Facebook-Gruppen oder ein Instagram Kanal z.B. des lokalen Steuerberaters, dem Sie folgen können.
Befürchten Sie Liquiditätsengpässe? Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrer Bank, Ihrem Vermieter o.ä. Das ist nichts, wofür Sie sich schämen müssen, denn jeder ist betroffen. Vielfach werden individuelle kulante Lösungen gefunden und Sie haben das Thema aus dem Kopf.
Aufgrund der dynamischen Entwicklung rund um das Coronavirus ergeben sich für viele Menschen Fragen zu wichtigen Dingen des täglichen Lebens - seien es arbeitsrechtliche Fragestellungen, Themen bezüglich anstehender Reisen oder mögliche angeordnete Isolationen.
Kindertagesstätten schließen, Betriebe stellen auf Kurzarbeit um und die Bewegungsfreiheit ist und wird massiv eingeschränkt. Alles richtige und angemessene Maßnahmen unserer Bundesregierung. Von denen sind wir alle betroffen und sie bewegen uns dazu umzudenken und neue Wege zu gehen. Einer davon hat sich bei uns als äußerst erfolgreich bewiesen: Da unser Außen- wie auch der Innendienst von den oben beschriebenen Maßnahmen betroffen ist, nutzen wir Microsoft Teams, um miteinander in Kontakt zu bleiben, zusammen zu arbeiten und bspw. Dokumente zu teilen. Was uns dazu im Tagesgeschäft aufgefallen ist und für Sie hilfreich sein könnte, haben wir im folgenden zusammengefasst. Denn wir finden, gerade jetzt ist für uns alle wichtig, in Kontakt zu bleiben.
Wir sind für Sie da!
Wir unterstützen Sie schnell und unkompliziert! Montag bis Freitag, in der Zeit von 8 bis 17 Uhr unter:
ARAG Kooperationen
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