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Liebe Kooperationspartnerinnen, liebe Kooperationspartner,

klopft er bei Ihnen auch schon an, der Frühling? Es grünt und blüht, Vögel zwitschern und die Tage werden heller. Eine Aufbruchsstimmung, die wir gerne mitnehmen.

Wir haben heute frische Informationen für Sie dabei.

Ab sofort erhalten Kunden der ARAG Krankenversicherung die erfreuliche Ankündigung einer möglichen Beitragsrückerstattung im Rahmen ihrer KV-Vollversicherung für das Jahr 2024.

Ab Mitte 2024 benötigen nun auch alle privat vollversicherten Personen eine Krankenversichertennummer (KVNR). Was das für Ihre Kunden bedeutet, lesen Sie ebenfalls in dieser Partner-Info.

Die Annahmerichtlinien für die KV haben wir aktualisiert. Diese finden Sie in dem entsprechenden Beitrag und in unserem Dokumentencenter.

Zu guter Letzt möchten wir darauf hinweisen, dass nur über inSign unterschriebene Anträge akzeptiert werden können. Die Bedeutung dessen finden Sie anbei.

Sie haben noch Fragen?
Wir sind für Sie da.

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Beitragsrückerstattung in der KV-Voll: Vorab-Info

Kundeninfo zu möglicher Beitragsrückerstattung 2024

Ab sofort erhalten rund ca. 70.000 Kunden der ARAG Krankenversicherung die erfreuliche Ankündigung einer möglichen Beitragsrückerstattung im Rahmen ihrer KV-Vollversicherung für das Jahr 2024.

Neben der BRE ist auch die Pauschalerstattung Gegenstand der Mitteilung an die Kunden, sofern der Tarif diese vorsieht. Dem Schreiben wird auch der aktuelle Flyer zu unseren Services beigefügt.

Unsere gesundheits- und kostenbewussten Kunden werden darüber informiert, dass sie im Herbst 2025 – bei Erfüllung der Voraussetzungen im aktuellen Jahr 2024 – mit einer Beitragsrückerstattung rechnen können. Was das in Euro ausmacht, sagen wir dabei natürlich auch.

Ebenso in der ARAG GesundheitsApp: Hinweis auf BRE

Ca. 40.000 von 70.000 Kunden werden in der GesundheitsApp auf die BRE hingewiesen.
Sollte der Kunde die Information in der APP nicht öffnen, wird ein Zwangsdruck ausgelöst und die Info erreicht den Kunden dann per Post.

Folgende Dokumente finden Sie hierzu als pdf-Datei:

Krankenversicherten-Nummer

Ab Mitte 2024 benötigen nun auch alle privat vollversicherten Personen eine Krankenversichertennummer (KVNR). Hierbei handelt es sich um eine zusätzliche Nummer, die nicht in Verbindung mit der bereits bekannten ARAG-Vertragsnummer steht. Die gesetzliche Grundlage für die KVNR bildet das Implantateregistergesetz.

Für alle Patientinnen und Patienten soll das Implantateregister Deutschland künftig die Sicherheit und Qualität von Implantaten und die medizinische Versorgung mit Implantaten verbessern. Die Nummer dient zukünftig auch als kartenlose, digitale Identität im Gesundheitswesen und ermöglicht bei Bedarf den Zugang zu digitalen Anwendungen und Services im Gesundheitswesen, z. B. die Elektronische Patientenakte (ePA). Die KVNR gilt ein Leben lang.

Ab sofort werden unsere Kunden in Wellen angeschrieben, so dass bis Ende Juni alle Vollversicherten ihre KVNR haben.

KV Annahmerichtlinien aktualisiert

Wir haben unsere Annahmerichtlinien für die KV aktualisiert. Die aktuellen Annahmerichtlinien finden Sie hier in dem nachfolgenden PDF-Dokument.

Wichtiger Hinweis zur elektronischen Unterschrift bei Online Anträgen

Vielleicht hat auch Sie ein Nachbearbeitungsauftrag erreicht, in dem bei Einreichung eines mit elektronischer Unterschrift ausgeführten KV-Antrages folgender Hinweis auftauchte: „Bei der vorliegenden digitalen Unterschrift des Kunden handelt es sich nicht um eine fortgeschrittene elektronische Unterschrift (FES)“.

Das lässt vermuten, dass diese Anträge mit einem anderem, nicht dem Standard „fortgeschrittene elektronische Unterschrift (FES)“ entsprechenden Programm, unterzeichnet wurden.

Anträge, die mit in unseren Online-Rechner verknüpften „inSign-Verfahren“ unterzeichnet sind, erfüllten diesen Sicherheits-Standard. InSign platziert neben der Unterschrift auch einen „Stempel“ auf dem Antrag, über den die Antragsabteilung nachvollziehen kann, wie unterzeichnet wurde.

Bitte beachten Sie, dass nur über inSign unterschriebene Anträge akzeptiert werden können.