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Liebe Kooperationspartnerinnen, liebe Kooperationspartner,

wir danken all unseren KV-Produzenten für die herausragenden Leistungen.

Wir wünschen allen Vertriebspartnern weiterhin "Viel Erfolg" und bleiben Sie gesund!

Ihre ARAG Kooperationen

 

Highlights der MedKlinik-Tarife

 

Highlights der MedKlinik-Tarife

Was schon gut war haben wir noch besser und moderner gemacht:
• Verzicht auf allgemeine Wartezeiten
• Rooming-In
• Wunschverlegung
• Anerkennung der medizinischen Notwendigkeit bei GKV-Vorleistung
• Familienzimmer bei Entbindung
• Erhöhung Ersatz KHT (Unterbringung und Chefarzt)

 

Neue Anträge und Formulare

 

Hinweis: ab Januar 2022 keine Papieranträge mehr

 

Beitragsanpassungen im Bestand

 

Beiträge 2022

 

Info Beitragsrückerstattung

Tolle Neuigkeiten für Ihre KV-Voll Kunden

Auch im Jahr 2022 werden wir weiterhin an unserem hervorragenden BRE-Modell festhalten. Dies wird durch unsere hohe RfB-Quote ermöglicht, die im Marktvergleich weit über dem Durchschnitt der Wettbewerber liegt.
Hohe Rückerstattungen für Ihre KV-Voll Kunden!
KV-Voll Kunden, die im Jahr 2022 leistungsfrei bleiben, erhalten die folgende Beitragsrückerstattung:
• 2,5 Monatsbeiträge in den Tarifen KomfortKlasse, MedExtra und MedBest
• 3,5 Monatsbeiträge in den Premium Modultarifen (Ambulant und Zahn)

Hohe Pauschalerstattung gibt es oben drauf!
Kunden die in 2022 keine Rechnungen einreichen, erhalten neben 2,5 Monatsbeiträgen BRE je nach Tarifstufe zusätzlich die AVB-garantiere Pauschalerstattung von bis zu 900€.

Das BRE-Modell gilt für alle Kunden, die in einem BRE-berechtigten Tarif versichert sind. Somit profitieren neben den Neukunden auch die Bestandskunden der Bisex- und Unisex-Tarife von unserem BRE-Modell!

Je nach gewähltem Tarif, gibt die volle BRE- und Pauschalerstattung auch dann, wenn Vorsorgeleistungen in Anspruch genommen werden. Zum Beispiel haben Impfungen im K, MedExtra und MedBest keine Auswirkungen und in den Tarifen MedExtra und MedBest gilt diese Regelegung sogar für die Zahnprophylaxe!

 

Gesetz zur Modernisierung des Versicherungsteuerrechts

Zum 01.01.2022 tritt das Gesetz zur Modernisierung des Versicherungsteuerrechts in Kraft. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind nur noch unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei (§ 4 Absatz 1 Nummer 5 Buchstabe b Versicherungsteuergesetz).

Ob für einen Vertrag die Versicherungsteuer von 19 % fällig wird, ist abhängig vom Angehörigenstatus zwischen dem Antragsteller (VN) und der versicherten Person (VP). Der Angehörigenstatus ist im § 15 der Abgabenordnung (AO) und § 7 des Pflegezeitgesetzes (PflegeZG) geregelt.

Für bestehende Verträge, die bis zum 31.12.2021 geschlossen wurden, gilt ein Bestandsschutz.

Demnach kann weiterhin Versicherungsschutz ohne Steuerpflicht angeboten werden, wenn der Versicherungsnehmer und die versicherte Person in direkter, dauerhafter Angehörigenbeziehung zueinander stehen wie es z.B. bei Ehegatten, Eltern, Kindern oder Geschwistern der Fall ist. Die diesbezüglichen Vorschriften finden Anwendung auf Versicherungsverhältnisse, die ab dem 01.01.2022 geschlossen werden.

Die ARAG KV hat sich dazu entschieden, den Angehörigenstatus in den Krankenversicherungsanträgen und in den Tarifrechnern aktiv abzufragen. Die Anträge werden derzeit angepasst.

Anträge mit Angehörigenverhältnissen, die eine Steuerpflicht für den Vertrag auslösen würden, können in Zukunft nicht mehr angenommen werden. Dies wäre z.B. der Fall, wenn ein Kunde für sein Patenkind eine Versicherung abschließen möchte und er mit dem Patenkind nicht in einem direkten Angehörigenverhältnis steht.

Auch können in Zukunft keine Verträge geschlossen werden, zu denen sich aufgrund einer Änderung der Angehörigenbeziehung im weiteren Vertragsverlauf eine Steuerpflicht ergeben könnte. Dies kann z.B. eintreten bei Verlobten oder eheähnlichen Lebensgemeinschaften. Bei solchen Anträgen werden wir uns mit dem Vertrieb in Verbindung setzen.

Eine Änderung des Versicherungsnehmers kann hier zu einer Lösung führen.