Aufgrund gesetzlicher Vorgaben muss im Jahr 2022 nahezu jeder vollversicherte Kunde (Bestandskunden + Neukunden) einen Sonderzuschlag zur Pflegepflichtversicherung zahlen.
Die Höhe des monatlichen Zuschlags wurde vom PKV-Verband festgelegt und ist für die gesamte Branche identisch:
3,40 EUR für jede versicherte Person im Tarif PVN
7,30 EUR für jede versicherte Peron im Tarif PVB
Wir werden den Sonderzuschlag in Form eines verpflichtenden Tarifbausteins mit den Namen PVNZ bzw. PVBZ und den oben genannten Monatsbeiträgen umsetzen. Dieser Tarifbaustein beginnt am 1.1.2022 und endet automatisch zum 31.12.2022.
Im Neugeschäft sehen sie diesen Tarifbaustein ab Anfang November im Tarifrechner. Ihre PPV-Bestandskunden werden im November angeschrieben und über diesen Sonderzuschlag informiert. Das Anschreiben erfolgt entweder im Rahmen der üblichen Beitragsanpassungsschreiben oder – sofern ein Kunde sonst keine BAP erhält – mit einem gesonderten Brief.

Newsletter Oktober 2021
Liebe Kooperationspartnerinnen, liebe Kooperationspartner,
mit dem 3. Newsletter im Jahr 2021 wollen wir Sie über den Sonderzuschlag in der Pflegeversicherung ab dem 01.01.2022 informieren. Neues Antragsmaterial haben wir ebenfalls für Sie.
Wir wünschen Ihnen "Viel Erfolg" und bleiben Sie gesund!
Ihre ARAG Kooperationen