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Liebe Kooperationspartnerinnen, liebe Kooperationspartner,

die Beiträge für 2021 zur Krankenversicherung stehen fest. Diese und andere interessante Themen lesen Sie in unserem heutigen Newsletter.

Bis dahin: bleiben Sie gesund!
Ihre ARAG Kooperationen

Beitragsanpassung in der ARAG Kranken: Informationen zu den Unisex-Beiträgen ab 01.01.2021

In der letzten Vertriebsnewsausgabe hatten wir schon informiert, dass auch in diesem Jahr nur wenige unserer Unisex-Tarife eine Anpassung erfahren. Besonders die Med-Tarife in der Vollversicherung sowie viele weitere Verkaufsschlager in der Zusatzversicherung (wie beispielsweise unsere Dent-Tarife) bleiben stabil.

Zusätzlich hatten wir eine Besonderheit im Bereich der Vollversicherung für Sie vorbereitet: Die Beitragskalkulation im K-Tarif wurde vorgezogen und so konnten wir Ihnen bereits im Juni die ab dem 01.01.2021 gültigen Neugeschäftsbeiträge zur Verfügung stellen.

Insgesamt verzeichnen wir auch in diesem Jahr eine sehr moderate Beitragsanpassung.
Für Beginne im Jahr 2020 und 2021 ist ab sofort im Antrag folgender Hinweis erforderlich, wenn Tarife bzw. Risikogruppen, die von der Beitragsanpassung betroffen sind, beantragt werden:

„Auf die bevorstehende Beitragsanpassung in den Tarifen (entsprechende Tarife aufführen) wurde ich hingewiesen.“

Bitte beachten Sie: Anträge, die ohne diesen Vermerk eingereicht werden, können leider nicht angenommen werden. In diesen Fällen würde die Antragsabteilung per Nachbearbeitung einen entsprechenden Vermerk anfordern, der dann separat vom Kunden gegenzuzeichnen ist.

Neuer KV-Antrag für alle Tarife

Wir haben für Sie einen neuen KV-Antrag aufgelegt. Mit diesem editierbaren Antrag können Sie alle KV-Tarife beantragen.

Die ARAG Kranken ist Outperformer!

"Focus-Money-Versicherungsprofi "Im Härtetest: ARAG Kranken"
Bei dem Härtetest von „Focus-Money-Versicherungsprofi“ werden zehn für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit eines Krankenversicherers zentrale Kennzahlen im Zeitverlauf betrachtet und in Relation zum Gesamtmarkt gesetzt.
Dabei werden sowohl Erfolgsindikatoren wie Nettoverzinsung oder Ergebnissituation, aber auch Kennzahlen aus den Bereichen Sicherheit, Finanzierbarkeit und Bestandsentwicklung berücksichtigt.
Das Kennzahlenrating wurde in Zusammenarbeit mit der renommierten Ratingagentur Assekurata durchgeführt.
Der ARAG Kranken wurde dabei folgendes Fazit testiert:
„Die ARAG steht außergewöhnlich gut da, sogar in der Vollversicherung. Die hohen Abschlusskosten erklären sich aus dem starken Wachstum, ansonsten sind alle Kennziffern besser als der Markt.“

BAP-Guide für Ihr Neugeschäft

Viele Gesellschaften am Markt passen ihre Beiträge zum 1.1.2021 an.
Das ist Ihre Chance Verträge umzudecken.
Wer und in welchem Umfang seine Beiträge anpasst sehen sie hier.

Die Neugeschäftsbeiträge für 2021

Heute haben wir wieder tolle Nachrichten bzgl. der Entwicklung der Neugeschäftsbeiträge Unisex für Sie! Sehr viele Tarife bleiben bis mindestens 01.01.2022 beitragsstabil.
Sehen Sie sich die Übersicht gleich an!

Altersbedingte Umstellung

Die ARAG Krankenversicherung kündigt die altersbedingte Umstellung an: Betroffen von der Umstellung zum 01.01.2021 sind Personen die im Jahr 2021 das 16., das 18. bzw. das 21. Lebensjahr vollenden.
Die Umstellung erfolgt von:
Kinder- auf Jugendlichenbeiträge (mit 16 Jahren)
Jugendlichen- auf Erwachsenenbeiträge (mit 21 Jahren)
Achtung: Für die Pflegetagegeldtarife (PIN, PI, Pfest, und PF) erfolgt die Umstellung von Jugendlichen- auf Erwachsenenbeitrag zum 1.1. des Jahres, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird.

Zuschuss der Krankenkasse bei Zahnersatz steigt im Oktober 2020

Seit 2005 gilt für gesetzlich krankenversicherte Personen das bestehende Festzuschusssystem.
Immer dann, wenn die medizinische Notwendigkeit für einen Zahnersatz festgestellt wird, beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse mit einem sogenannten befundbezogenen Festzuschuss an den Kosten. Das bedeutet, dass der Zahnarzt seinen Patienten über die möglichen Behandlungsvarianten aufklärt und der Patient dann einen festen Betrag, als Zuschuss, seiner gesetzlichen Krankenkasse erhält (unabhängig von der gewählten Versorgungsform).
Änderungen der Beteiligung der gesetzlichen Krankenkasse ab 01.10.2020.
Zum 01. Oktober 2020 wird die Beteiligung der gesetzlichen Krankenkasse angepasst und für den Versicherten vereinfacht. In der Vergangenheit musste der Versicherte nachweisen, dass er innerhalb der letzten 10 Kalenderjahre an einer Vorsorgeuntersuchung teilnahm, um den vollen Bonus zu erhalten.
Ab Oktober 2020 bleibt ein einmaliges Versäumnis in begründeten Ausnahmefällen folgenlos und wirkt sich nicht auf die Erhöhung des Anteils der gesetzlichen Krankenkasse aus.
Die Festzuschüsse werden durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz zum 01.10.2020 wie folgt erhöht:
Von derzeit 50 auf 60 Prozent ohne nachgewiesene zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen.
Von 60 Prozent auf 70 Prozent, wenn der GKV-Versicherte mit seinem Bonusheft nachweisen kann, dass er 5 Jahre in Folge an einer eine regelmäßigen zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung teilgenommen hat
Von 65 Prozent auf 75 Prozent bei einer Dauer von 10 Jahren.
Liegt ein sogenannter Härtefall vor, so haben GKV-Versicherte Anspruch auf den Gesamtbetrag aus Festzuschuss (künftig 60 Prozent) sowie auf einen zusätzlichen Betrag von künftig 40 Prozent, d.h. insgesamt auf einen Zuschuss von bis zu 100 Prozent.

Ihre ARAG Kooperationen