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Sehr geehrte Kooperationspartner,

in dieser Partnerinfo möchten wir Sie gerne über die altersbedingte Rückstellung informieren:

  • Personen, die im Jahr 2018 das 16., das 18. bzw. das 21. Lebensjahr vollenden, sind zum 01.01.2018 von dieser Änderung betroffen. Die "Informationen über eine altersbedingte Umstufung" werden ab Anfang September versendet.
  • Die Umstellung erfolgt von: Kinder- auf Jugendlichenbeiträge (mit 16 Jahren) Jugendlichen- auf Erwachsenenbeiträge (mit 21 Jahren)

Achtung: Für die Pflegetagegeldtarife (PIN, PI, Pfest, und PF) erfolgt die Umstellung von Jugendlichen- auf Erwachsenenbeitrag zum 1.1. des Jahres, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird.

Wie im Vorjahr wurden entsprechende Unterlagen mit den Kundendaten und dem neuen Beitrag vorbereitet. Es muss nur die Unterschrift des Versicherungsnehmers eingeholt werden.

Sie als ARAG Partner können dann diese Unterlagen mit Ihren Daten vervollständigen und bei der Hauptverwaltung einreichen.

Der Vertrag wird in jedem Fall von Kinder- auf Jugendlichenbeitrag bzw. von Jugendlichen- auf Erwachsenenbeitrag umgestellt, eine Provision auf den Mehrbeitrag wird jedoch nur bei Einreichung der unterschriebenen Erklärung gezahlt.

Die bisherigen Beiträge für diesen Personenkreis können dem Bearbeitungsauftrag entnommen werden. Der gesetzliche Zuschlag, der ab dem 01.01.2018 für Personen, die im Jahr 2018 das 21. Lebensjahr vollenden, auf die Tarife einer Krankheitskosten-Vollversicherung erhoben wird, ist jedoch noch nicht berücksichtigt.

Wichtig: Die bisherigen Beiträge für diesen Personenkreis können dem Bearbeitungsauftrag entnommen werden. Der gesetzliche Zuschlag, der ab dem 01.01.2018 für Personen, die im Jahr 2018 das 21. Lebensjahr vollenden, auf die Tarife einer Krankheitskosten-Vollversicherung erhoben wird, ist jedoch noch nicht berücksichtigt.

Viele Grüße

Ihre ARAG Kooperationen