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Lieber Kooperationspartner,

in dieser Partnerinfo möchten wir Sie gerne über folgende Themen informieren:

  • Aktion Wartezeiterlass
  • Neugeschäftsbeiträge für 2018

1.) Aktion Wartezeit

Die ARAG Krankenversicherungs AG verzichtet in allen Zahnzusatztarifen (Z100, Z90Bonus, Z70 und Z50/90) auf die allgemeine und besondere Wartezeit für Versicherungsbeginne im Zeitraum vom 01.07.2017 bis 01.09.2017. Der Wartezeiterlass gilt für Anträge, die ab dem 21.6.2017 policiert werden!

Bitte beachten Sie: Für bereits begonnene, ärztlich empfohlene oder beabsichtigte Behandlungen werden keine Kosten übernommen und es ist auch eine reguläre Risikoprüfung notwendig.


2.) Beitragsgarantien und Tendenzen zur Beitragsanpassung

Heute haben wir wieder tolle Nachrichten für die Entwicklung der Neugeschäftsbeiträge Unisex für Sie! Sehr viele Tarife bleiben bis mindestens 01.01.2019 beitragsstabil, darunter auch einige Verkaufsschlager. Genauere Infos können Sie der Anlage entnehmen.

Zusatzversicherung und Pflegetarife

In den stationären Zusatztarifen 261, 262 und in den ambulanten Zusatztarifen 281, 282, 482, 483 und V100 bleiben wir für alle Beobachtungseinheiten, d.h. sowohl für Erwachsene, als auch für Jugendliche und Kinder, stabil.

Gleiches gilt für alle DentalPro-Tarife Z100, Z70, Z90Bonus und Z50/90. Diese bleiben ebenfalls für alle Beobachtungseinheiten, d.h. sowohl für Erwachsene, als auch für Jugendliche und Kinder beitragsstabil.
Ebenfalls beitragsstabil für alle Beobachtungseinheiten bleiben die Pflegezusatztarife PIN (neue IndividualPflege). Zu den Tarife 68, 69 und PF (FörderPflege) können wir noch keine Aussage treffen, da wir hier auf Daten vom PKV-Verband angewiesen sind, die bisher noch nicht vorliegen. Wir werden hierzu gesondert informieren, sobald wir die Informationen erhalten haben.

Vollversicherung

Auch hier haben wir großartige Neuigkeiten für Sie. Bei den Neugeschäftsbeiträgen Unisex gibt es ebenfalls kaum Beitragsanpassungen.
Kompakt-Bereich: Besonders erfreulich ist hier, dass unsere K-Tarife (K0-K1500) für Erwachsene stabil bleiben. Für Kinder und Jugendliche ist noch eine Überprüfung erforderlich.

Premium-Bereich: Auch hier bleiben einige Tarife für alle Beobachtungseinheiten beitragsstabil, wie z.B. die Tarife 200, 201, 203, 208, 209, 210 und 21P70-21P90 sowie die Tarife 520, 528, 529, 540, 548 und 549. Die Tarife 205 und 207 bleiben für Kinder und Jugendliche, und die Tarife 230 und 240 für Erwachsene beitragsstabil.


Tarife der bKV

Auch hier ist keine Beitragsveränderung notwendig. Somit besteht für die Tarife der bKV eine Beitragsgarantie bis mindestens 01.01.2019 für alle Beobachtungseinheiten.

Viel Erfolg!

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