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0211 963-2561Ein gutes Gefühl: Wir halten Ihnen in rechtlichen Angelegenheiten rund um den Verkaufsprozess Ihrer Immobilie den Rücken frei.
Leistung |
Immobilienverkäuferrechtsschutz |
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Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht bei Streitigkeiten aus dem Immobilienkaufvertrag |
VS: 10.000 € |
Gebrauchte Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser bis zu einem notariellen Kaufpreis von 500 T€ | |
Schutz gilt für alle nicht-gewerblich (auch nicht teilweise) genutzten Bestandsimmobilien, egal ob selbst bewohnt oder vermietet | |
Als Privatverkäufer | |
Flex-SB | 150 €/ 300 € |
Versicherungsschutz besteht, wenn innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren nach Eintragung des Übergangs des Vertragsobjekts im Grundbuch erstmalig Ansprüche aus dem Kaufvertrag gegen Sie als Verkäufer geltend gemacht werden und dieser Versicherungsfall dem Versicherer in diesem Zeitraum gemeldet wird. Als Versicherungsfall gilt die erstmalige schriftliche Geltendmachung des Anspruchs.
Versicherungsschutz besteht ebenfalls für die Geltendmachung Ihrer Rechte, wenn der Käufer nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages und vor Übergabe des Vertragsobjektes den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt oder diesen anfechtet.